Ehevertrag - Was ihr beachten müsst

Ehevertrag

Auch wenn die Hochzeit das romantischste und schönste Fest des Lebens sein kann, kommen auch bürokratische Herausforderungen mit der Ehe auf das Paar zu. Der Ehevertrag gehört dazu. Aber braucht man ihn wirklich und worauf sollte man dabei achten?

4 min.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1. Was ist ein Ehevertrag?
  2. 2. Was passiert, wenn man keinen Ehevertrag hat?
    1. 2.1. Unterhalt - häufiges Streitthema
  3. 3. Wie erstellt man einen Ehevertrag?
  4. 4. Wann muss der Ehevertrag aufgesetzt werden?
  5. 5. Wann ist der Vertrag rechtsgültig?
  6. 6. Wann ist ein Ehevertrag nicht sinnvoll?

Was ist ein Ehevertrag?

Beim Ehevertrag handelt es sich um ein Dokument, in dem beide Ehepartner Regelungen treffen. Meist betreffen diese vor allem den Fall der Scheidung, allerdings können sie auch gewisse Aspekte bereits während der Ehe regeln. Vorwiegend handelt es sich dabei um finanzielle Aspekte, Vermögen und Besitzansprüche.

Die Ehepartner setzen den Ehevertrag gemeinsam auf. Auch wenn es äußerst unromantisch zu sein scheint, bereits bei der Eheschließung an die Scheidung zu denken, so ist es statistisch dennoch relevant. Rund 40 % aller Ehepaare werden geschieden und der Ehevertrag soll beide Personen und ihr Vermögen schützen. Auch wenn man natürlich davon ausgehen darf, es niemals zu gebrauchen, geben solche Regelungen zusätzliche Sicherheit und ersparen aufwendige und teure Gerichtsverhandlungen.

Tipp

Habt keine Scheu, miteinander über den Ehevertrag zu sprechen. Es hat nichts mit Misstrauen oder Angst zu tun. Ihr vertraut sicherlich auch eurem Auto, schnallt euch aber dennoch an.

Was passiert, wenn man keinen Ehevertrag hat?

Hat ein Paar keinen Ehevertrag, so würde im Fall einer Scheidung die gesetzliche Grundlage gelten. Vor dem Gesetz gilt das Ehepaar als eine Zugewinngemeinschaft. Alle Güter, die nach der Hochzeit erworben wurden, alle Ersparnisse, Immobilien, Unternehmen oder Wertgegenstände werden als gemeinsames Gut angesehen und werden 50:50 aufgeteilt. Dabei ist es absolut irrelevant, wer die Güter tatsächlich verdient hat. So kann es schnell passieren, dass Immobilien verkauft werden müssen oder sogar Unternehmen verkauft oder geschlossen, um den Geldwert aufteilen zu können.

Das ist in der Regel nicht im Sinne der Person, die diese Wertgegenstände erworben oder Gewinne erarbeitet hat. Mit einem Ehevertrag kann man sich davor schützen.

Unterhalt - häufiges Streitthema

Während der Unterhalt für die Kinder verpflichtend für beide Elternteile sind, kann der Unterhalt an den Ehegatten in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden. Ob das im Sinne beider Partner ist, sollte man in einer ruhigen Minute ohne Emotionen besprechen. Sollte es zu einem Scheidungsfall kommen, wird kaum jemand in der Lage sein, objektiv zu denken und zu verhandeln.

Wie erstellt man einen Ehevertrag?

Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Ihr könnt euch selbst überlegen, welche Regelungen ihr treffen wollt. Dabei solltet ihr an alle Eventualitäten denken. Habt ihr Güter, die bei einer Person bleiben sollen? Wie schaut es mit dem Haus oder der Wohnung aus, ist einer der Ehepartner selbstständig? Habt ihr Aktien, ETFs, Wertpapiere oder andere Anlagen jeder Art? Wie ist es mit dem geistigen Eigentum, habt ihr auch an eure Haustiere gedacht?

Ihr könnt in einem Ehevertrag einzelne Punkte individuell regeln, Unterhalt begrenzen, Vermögenswerte herausnehmen oder einbringen, im Vorfeld beschließen, wer im Haus wohnen bleibt und vieles mehr.

Holt euch ggf. einen anwaltlichen Rat und besprecht alle Eventualitäten ohne Emotionen.

Wann muss der Ehevertrag aufgesetzt werden?

Es steht euch frei, den Zeitpunkt für die Schließung des Ehevertrags zu wählen.

Ob vor der Hochzeit, relativ zeitgleich oder auch nach der Eheschließung - das ist euch überlassen. Auch Jahre nach der Hochzeit könnt ihr immer noch den Vertrag aufsetzen, z. B. wenn die Lebensumstände sich ändern. Zum Beispiel bei Erbe, Unternehmensgründung und starke Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Wann ist der Vertrag rechtsgültig?

Damit euer Ehevertrag auch Bestand vor Gericht hat, muss er immer von einem Notar abgenommen und unterzeichnet werden. Der Notar überprüft den Vertrag auf unzulässige Klausel und holt sich die Einwilligung beider Eheleute ein. Der Vertrag ist nur dann gültig, wenn beide Parteien unterzeichnet haben.

Grundsätzlich können manche Punkte im Vertrag dennoch vor Gericht angefochten werden, wenn es deutlich unfair gegenüber einem der Ehepartner ausfällt. Es gilt, beide Parteien am gemeinsamen Wohlstand teilhaben zu lassen. So wird gelegentlich das Anrecht auf das gemeinsame Heim anteilig auch dem Partner zugesprochen, der laut Vertrag davon ausgenommen war.

Wann ist ein Ehevertrag nicht sinnvoll?

In den meisten Fällen ist es tendenziell sinnvoller, einen Vertrag aufzusetzen. Selbst wenn ein Versorgungsausgleich bzw. Unterhalt von beiden Partnern als sinnvoll und fair betrachtet wird, könnt ihr immer noch die genauen Größen und Umstände regeln. Ohne Ehevertrag kann ein Gericht es für euch bestimmen.

Verdienen beide Parteien ungefähr gleich viel und es gibt kein nennenswertes Vermögen, so kann man auf einen Vertrag auch verzichten - sofern die Umstände sich nicht verändern. Aber kann man sich darauf verlassen, dass alles immer so bleibt, wie es ist? Wahrscheinlich nicht.

Daher sollte man wenigstens über den Sachverhalt sprechen - die Entscheidung liegt letztendlich bei jedem Paar ganz individuell.

Wichtig

Lasst euch nicht von Außenstehenden verunsichern oder euch sagen lassen, dass man ja nicht genug Vertrauen in die Ehe hätte, wenn man einen Ehevertrag bräuchte. Es ist allein eure Entscheidung!

Dieser Beitrag versteht sich nicht als Rechtsberatung und dient lediglich der Information. Holt euch unbedingt Expertenrat ein, bevor ihr Verträge aufsetzt.

Nach der Hochzeit gibt es jede Menge anderer ToDos zu erledigen. Schaut einfach in unserem After Wedding Artikel vorbei!

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