Endlich Schluss mit der (Namens)-Qual der Wahl
Eine Frage, die sich wohl fast jedes Paar während der Hochzeitsplanung stellt: Welchen Namen tragen wir nach der Trauung? Nimmt er ihren Namen an, nimmt sie seinen Namen an? Behalten beide ihre Geburtsnamen? Und was ist eigentlich mit dem Thema Doppelnamen? Doch damit ist diese Fragestellung in einigen Fällen noch nicht beendet. Sofern Familienplanung erwünscht ist, geht die Qual der Wahl weiter: Welchen Namen werden die Kinder tragen?
Was sich 2025 ändert - die Take Away's
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Ehepaare können nun beide einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Bisher durfte nur ein Ehepartner seinen Namen ergänzen, während der andere den gemeinsamen Namen trug.
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Diese Regelung gilt auch für Kinder. Eltern mit Doppelnamen können diesen an ihre Kinder weitergeben.
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Auch wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen und ihre Familiennamen behalten haben, können sie für die Kinder Doppelnamen bestimmen.
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Stief- und Pflegekinder können den Familiennamen ihrer Bezugspersonen einfacher übernehmen.
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Nach einer Scheidung oder Trennung wird es einfacher, den ursprünglichen Geburtsnamen oder einen anderen Namen wieder anzunehmen.
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Bei der Wahl eines Doppelnamens besteht keine Verpflichtung eines Bindestriches mehr.
Der 1. Mai 2025 ist das gesetzte Datum für die Änderung des Namensrechtes in Deutschland. Auch Ehepaare, die bereits verheiratet sind, profitieren von der Reform des Namensrechts. Sie erhalten die Möglichkeit, nachträglich ihren bisherigen Ehenamen in einen Doppelnamen umzuwandeln.
Wie wähle ich meinen Familiennamen nach der Hochzeit?
Welcher Name ist der Schönste? Oder mit welchem lässt es sich besser unterschreiben? Welche Fragen sind federführend in der Entscheidung der Namenswahl. Mit der neuen Möglichkeit des Doppelnamens für beide Eheleute, fällt diese Entscheidung quasi weg. Nicht wie bisher, darf künftig nur eine Person des Paares einen Doppelnamen führen. Nein, beide dürfen ab Mai 2025 diesen gewählten Doppelnamen tragen. Darüber hinaus wird dann dieser Doppelname auch an die eventuellen Kinder weitergegeben. Eine Besonderheit: Auch wenn die Eltern keinen Doppelnamen tragen, darf den Kindern einer gegeben werden und das sogar dann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Jetzt fragt ihr euch sicher, wie weit soll das reichen? Wenn die Kinder dann wiederum heiraten, bestehen irgendwann Nachnamen aus vier bis unendlich vielen aneinandergereihten Namen. Dafür wurde die einfache Regelung gefunden, die Namensketten auf maximal zwei Namen zu beschränken.
2025 im Namen der Volljährigkeit
Ihr heiratet 2025 und die Wahl eines Namens betrifft nicht nur euch, sondern auch eure Kinder? Manchmal ist es schwierig eine solch wichtige Entscheidung für die Kinder zu treffen, denn eventuell sind diese mit dieser Entscheidung später gar nicht einverstanden. Auch für diesen Fall, gibt es neue Regelungen, die euren Kinder ab dem 18. Lebensjahr eine neue Form von Eigenverantwortlichkeit geben:
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Kürzung eines geführten Doppelnamens.
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Austausch des einen Familiennames durch den anderen Familiennamen.
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Entstehung eines Doppelnamens aus den Familiennamen beider Elternteile.
Special cases: Traditionen werden beachtet
Im neuen Namensrecht sollen ebenfalls nationale Minderheiten und ausländische Namenstraditionen beachtet werden. Als Beispiel wird hier oft Ostfriesland angeführt. Dort soll es die Möglichkeit geben den Kindern nach friesischer Tradition einen Familiennamen zu geben, der sich vom Vornamen eines Elternteiles ableitet. So kann das Kind dann einen Nachnamen wie "Jansen" tragen, weil der Vater "Jan" heißt.
Namensänderung nach der Scheidung – was beachten?
So ist das in Deutschland, kaum verheiratet wird auch direkt wieder an die Scheidung gedacht. Spaß, aber für diese Eventualität hat das neue Namensrecht natürlich auch vorgesorgt. Die Kinder, die aus der Ehe, die geschieden wird, hervorgegangen sind können ihren Namen entsprechend des Elternteils anpassen, in dessen Haushalt sie leben. So können Kinder sich dem Namen ihrer Hauptbezugsperson anpassen oder auch einen Doppelnamen wählen. Sollte ein Elternteil neu heiraten und einen neuen Namen annehmen, so kann auch das Kind aus der geschiedenen Ehe den neuen Familiennamen annehmen. Neu an dieser Regelung: Sie kann auch wieder rückgängig gemacht werden, sodass Kinder auch ihren ursprünglichen Familiennamen wieder annehmen können.
Ganz egal, was für einen Namen ihr während eures Lebens tragt, ob sich dieser ändert oder stets der gleiche bleibt. Liebe & Identität beginnt im Herzen und von dort aus, gestaltet sich erst euer Außen. Wir wünschen euch eine wundervolle Hochzeit voller toller Namen!