Das neue Namensrecht – was sich für's Heiraten 2025 ändert

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Welchen Namen wollt ihr als verheirateter Mensch tragen?

Ihr heiratet 2025 und stellt euch noch die Frage, welchen Namen ihr danach tragen wollt? Den eigenen behalten? Den des Partners/ der Partnerin annehmen? Für die eventuelle Namensänderung nach der Hochzeit werden sich 2025 ein paar grundlegende Regeln ändern. Das spielt nicht nur für eure Ehe eine entscheidende Rolle. Was ihr wissen solltet über das Namensrecht 2025 haben wir für euch zusammengefasst.

5 min.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1. Endlich Schluss mit der (Namens)-Qual der Wahl
  2. 2. Was sich 2025 ändert - die Take Away's
  3. 3. Wie wähle ich meinen Familiennamen nach der Hochzeit?
  4. 4. 2025 im Namen der Volljährigkeit
  5. 5. Special cases: Traditionen werden beachtet
  6. 6. Namensänderung nach der Scheidung – was beachten?
  7. 7. Besondere Namensregelungen bei Adoptiv- und Pflegekindern
  8. 8. Die bürokratischen Schritte für deine Namensänderung 2025
    1. 8.1. Diese Unterlagen werden für die Namensänderung benötigt
    2. 8.1. Diese Kosten werden fällig bei einer Namensänderung
    3. 8.1. Diese Fristen sollten eingehalten werden
  9. 9. Namensrecht bei binationalen Ehen
  10. 10. Namensrecht Q & A
  11. 11. Verwendet euren neuen Familiennamen direkt als Domain auf eurer Hochzeitshomepage

Endlich Schluss mit der (Namens)-Qual der Wahl

Eine Frage, die sich wohl fast jedes Paar während der Hochzeitsplanung stellt: Welchen Namen tragen wir nach der Trauung? Nimmt er ihren Namen an, nimmt sie seinen Namen an? Behalten beide ihre Geburtsnamen? Und was ist eigentlich mit dem Thema Doppelnamen? Doch damit ist diese Fragestellung in einigen Fällen noch nicht beendet. Sofern Familienplanung erwünscht ist, geht die Qual der Wahl weiter: Welchen Namen werden die Kinder tragen?

Was sich 2025 ändert - die Take Away's

  • Ehepaare können nun beide einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Bisher durfte nur ein Ehepartner seinen Namen ergänzen, während der andere den gemeinsamen Namen trug.

  • Diese Regelung gilt auch für Kinder. Eltern mit Doppelnamen können diesen an ihre Kinder weitergeben.

  • Auch wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen und ihre Familiennamen behalten haben, können sie für die Kinder Doppelnamen bestimmen.

  • Stief- und Pflegekinder können den Familiennamen ihrer Bezugspersonen einfacher übernehmen.

  • Nach einer Scheidung oder Trennung wird es einfacher, den ursprünglichen Geburtsnamen oder einen anderen Namen wieder anzunehmen.

  • Bei der Wahl eines Doppelnamens besteht keine Verpflichtung eines Bindestriches mehr.

Übrigens…

Regelungen gelten auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen. Auch, wenn diese Notiz eigentlich unnötig ist, weil das selbstverständlich klar sein sollte für alle.

Eheringe und Deko mit Namensschildern

Der eine oder der andere - bald könnt ihr euch auch für beide entscheiden.

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Der 1. Mai 2025 ist das gesetzte Datum für die Änderung des Namensrechtes in Deutschland. Auch Ehepaare, die bereits verheiratet sind, profitieren von der Reform des Namensrechts. Sie erhalten die Möglichkeit, nachträglich ihren bisherigen Ehenamen in einen Doppelnamen umzuwandeln.

Wie wähle ich meinen Familiennamen nach der Hochzeit?

Welcher Name ist der Schönste? Oder mit welchem lässt es sich besser unterschreiben? Welche Fragen sind federführend in der Entscheidung der Namenswahl. Mit der neuen Möglichkeit des Doppelnamens für beide Eheleute, fällt diese Entscheidung quasi weg. Nicht wie bisher, darf künftig nur eine Person des Paares einen Doppelnamen führen. Nein, beide dürfen ab Mai 2025 diesen gewählten Doppelnamen tragen. Darüber hinaus wird dann dieser Doppelname auch an die eventuellen Kinder weitergegeben. Eine Besonderheit: Auch wenn die Eltern keinen Doppelnamen tragen, darf den Kindern einer gegeben werden und das sogar dann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Jetzt fragt ihr euch sicher, wie weit soll das reichen? Wenn die Kinder dann wiederum heiraten, bestehen irgendwann Nachnamen aus vier bis unendlich vielen aneinandergereihten Namen. Dafür wurde die einfache Regelung gefunden, die Namensketten auf maximal zwei Namen zu beschränken.

2025 im Namen der Volljährigkeit

Ihr heiratet 2025 und die Wahl eines Namens betrifft nicht nur euch, sondern auch eure Kinder? Manchmal ist es schwierig eine solch wichtige Entscheidung für die Kinder zu treffen, denn eventuell sind diese mit dieser Entscheidung später gar nicht einverstanden. Auch für diesen Fall, gibt es neue Regelungen, die euren Kinder ab dem 18. Lebensjahr eine neue Form von Eigenverantwortlichkeit geben:

  • Kürzung eines geführten Doppelnamens.

  • Austausch des einen Familiennames durch den anderen Familiennamen.

  • Entstehung eines Doppelnamens aus den Familiennamen beider Elternteile.

Special cases: Traditionen werden beachtet

Im neuen Namensrecht sollen ebenfalls nationale Minderheiten und ausländische Namenstraditionen beachtet werden. Als Beispiel wird hier oft Ostfriesland angeführt. Dort soll es die Möglichkeit geben den Kindern nach friesischer Tradition einen Familiennamen zu geben, der sich vom Vornamen eines Elternteiles ableitet. So kann das Kind dann einen Nachnamen wie "Jansen" tragen, weil der Vater "Jan" heißt.

Übrigens…

Fantasie/- Künstlernamen gelten nicht als Familienname.

Namensänderung nach der Scheidung – was beachten?

So ist das in Deutschland, kaum verheiratet wird auch direkt wieder an die Scheidung gedacht. Spaß, aber für diese Eventualität hat das neue Namensrecht natürlich auch vorgesorgt. Die Kinder, die aus der Ehe, die geschieden wird, hervorgegangen sind können ihren Namen entsprechend des Elternteils anpassen, in dessen Haushalt sie leben. So können Kinder sich dem Namen ihrer Hauptbezugsperson anpassen oder auch einen Doppelnamen wählen. Sollte ein Elternteil neu heiraten und einen neuen Namen annehmen, so kann auch das Kind aus der geschiedenen Ehe den neuen Familiennamen annehmen. Neu an dieser Regelung: Sie kann auch wieder rückgängig gemacht werden, sodass Kinder auch ihren ursprünglichen Familiennamen wieder annehmen können.

Besondere Namensregelungen bei Adoptiv- und Pflegekindern

  • Adoptivkinder können den Familiennamen des/der Adoptiveltern annehmen – wie bisher.

  • Ab 2025 ist jedoch auch ein gemeinsamer Doppelname möglich (z. B. Müller-Schmidt), wenn das adoptierende Paar diesen Namen gemeinsam führt.

  • Auch wenn das Kind nur von einem Elternteil adoptiert wird, kann der neue Name mit Zustimmung des Kindes (je nach Alter) übernommen werden.

  • Eine Besonderheit ist, dass bei späterem Wunsch (z. B. im Erwachsenenalter) eine Rückkehr zum ursprünglichen Familiennamen des Kindes erleichtert wird – ein wichtiger Schritt für Identitätsfragen.

  • Auch Pflegekinder können in dauerhaften Pflegeverhältnissen den Familiennamen ihrer Hauptbezugsperson annehmen, ohne Adoption – sofern das Kindeswohl gewahrt bleibt.

Unterscheidung zwischen bürgerlichem Namensrecht und öffentlich-rechtlichen Namensänderungsgesetz

Wenn du im Rahmen einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption deinen Namen ändern möchtest, fällt das nicht unter das restriktive Namensänderungsgesetz, sondern unter das bürgerliche Namensrecht – und ist damit deutlich einfacher, schneller und ohne Begründung möglich

Die bürokratischen Schritte für deine Namensänderung 2025

Um eine nachträgliche Namensänderung zu beantragen, wie beispielweise das Umformen des aktuellen Namens in einen Doppelnamen, ist der Gang zum Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde unumgänglich. Sollte die Ehe schon sehr lange bestehen und sich zum Beispiel der Wohnsitz geändert haben, so ist das ansässige Wohnsitzstandesamt zuständig. Das gilt ebenso für Kinder, die eventuell nach einer Scheidung oder aufgrund von Umständen in einer Patchworkfamilie, ihren Namen ändern lassen wollen.

Diese Unterlagen werden für die Namensänderung benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

  • Geburtsurkunde des Kindes (falls Kind betroffen ist)

  • Nachweis über bisherige Namensführung (z. B. Meldebescheinigung oder bisheriger Ausweis)

  • Erklärung zur Namensführung (formlos oder auf Formular des Standesamts)

  • Zustimmung beider Elternteile (bei minderjährigen Kindern)

  • ggf. Sorgerechtsnachweis oder Gerichtsbeschlüsse (bei Sonderfällen)

Tipp

Manche Standesämter verlangen zusätzlich ein aktuelles biometrisches Passfoto, wenn Dokumente wie Ausweise neu beantragt werden.

Diese Kosten werden fällig bei einer Namensänderung

Die Kosten sind nicht bundeseinheitlich, aber typischerweise:

  • Namensänderung bei Eheschließung: kostenfrei

  • Nachträgliche Namensänderung: ca. 20–50 € pro Person

  • Gebühren für neue Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis ca. 37 €, Reisepass ca. 70 €) kommen ggf. hinzu.

Hinweis: Wenn auch der Name des Kindes geändert wird, entstehen meist separate Gebühren (ebenfalls 20–50 € je Vorgang).

Diese Fristen sollten eingehalten werden

  • Keine festen Fristen – Änderungen sind auch nach Jahren noch möglich.

  • Bei Scheidung oder Geburt eines Kindes ist eine zügige Antragstellung empfehlenswert.

  • Namensänderungen werden sofort rechtswirksam, sobald sie vom Standesamt bestätigt sind.

Namensrecht bei binationalen Ehen

Wenn einer der Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, nennt sich diese Ehe binational. Die Namensführung richtet sich nach dem jeweiligen Heimatrecht oder auch wahlweise nach dem deutschen Recht, solange einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Ab dem 1. Mai 2025 wird die freie Entscheidung über das nationale oder ausländische Namensrecht leichter sein. Auch ausländische Besonderheiten bei Namen (wie beispielsweise spanische mehrteilige Namen) können vollständig übernommen werden, sofern sie im Heimatland zulässig sind. Es besteht keine Verpflichtung mehr diese Besonderheiten abzukürzen oder zu vereinfachen.

Tipp

Eine Namenswahl nach ausländischem Recht muss beurkundet und meist übersetzt sowie notariell bestätigt werden. Die Wahl sollte beim Standesamt klar erklärt werden.

Namensrecht Q & A

Können ab 2025 beide Ehepartner einen Doppelnamen tragen?

Ja! Das ist eine der zentralen Änderungen: Beide Partner dürfen denselben Doppelnamen führen – mit oder ohne Bindestrich.

Kann unser Kind einen Doppelnamen bekommen auch wenn wir keinen haben?

Ja. Auch wenn die Eltern keinen gemeinsamen Namen führen, dürfen sie dem Kind künftig einen Doppelnamen geben.

Wie viele Nachnamen dürfen Kinder oder Ehepartner künftig tragen?

Maximal zwei Namen sind erlaubt. So soll eine Kettenbildung wie z. B. "Müller-Schmidt-Schneider-Klein" verhindert werden.

Gilt das neue Namensrecht auch rückwirkend für bereits verheiratete Paare?

Ja, Ehepaare können ab dem 1. Mai 2025 nachträglich einen Doppelnamen annehmen, auch wenn sie schon lange verheiratet sind.

Was gilt bei Scheidung oder Patchworkfamilien für die Namenswahl von Kindern?

Kinder können künftig einfacher den Namen ihrer Hauptbezugsperson annehmen – auch rückgängig machen ist möglich. Bei neuen Ehen darf der neue Name des Elternteils übernommen werden.

Verwendet euren neuen Familiennamen direkt als Domain auf eurer Hochzeitshomepage

Stellt euch vor, ihr entscheidet euch für einen gemeinsamen Doppelnamen? Wie cool wäre es, wenn bereits auf eurer digitalen Hochzeitseinladung dieser Name oben in der Domain steht? So gewöhnt ihr bereits eure Freunde und Familien an den neuen Namen und ehrt ihn in einer ganz besonderen Art und Weise.

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Ganz egal, was für einen Namen ihr während eures Lebens tragt, ob sich dieser ändert oder stets der gleiche bleibt. Liebe & Identität beginnt im Herzen und von dort aus, gestaltet sich erst euer Außen. Wir wünschen euch eine wundervolle Hochzeit voller toller Namen!

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