Welche Dokumente werden für die standesamtliche Trauung benötigt?
Für die standesamtliche Trauung werden folgende Unterlagen benötigt:
Reisepass oder Personalausweis beider Partner
Aufenthaltsbescheinigung des zuständigen Meldeamtes (nicht älter als 14 Tage, mit Wohnsitzangabe, Staatsangehörigkeit und Familienstand)
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
wer schon einmal verheiratet war, benötigt zusätzlich einen Auflösungsvermerk der vorherigen Ehe mit einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister
wurden vor der Ehe gemeinsame Kinder geboren, ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Kindergeburtsregister notwendig, die nicht älter als 6 Monate sein darf
besitzt einer der Partner keine deutsche Staatsbürgerschaft, muss mit dem zuständigen Standesamt abgesprochen werden, welche Unterlagen notwendig sind
Ihr müsst zum Zeitpunkt der Hochzeit mindestens 18 Jahre alt sein, damit eine standesamtliche Trauung möglich ist. Sollte einer der Partner jünger sein, kann eine Erfordernisbefreiung beim Familiengericht beantragt werden.
Seit 01. Juli 1998 gibt es keine Pflicht zur Trauzeugenbenennung mehr. Ihr könnt aber dennoch bis zu zwei Trauzeugen wählen. Jeder Trauzeuge muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Trauung mitbringen und volljährig sein. Die Namen der Trauzeugen werden bei der Anmeldung zur Trauung eingetragen.
Wie lange vor der Trauung sollte der Termin vereinbart werden?
Habt ihr spezielle Terminwünsche, solltet ihr euch so früh wie möglich für die standesamtliche Trauung anmelden. Die Anmeldung ist allerdings frühestens 6 Monate vor der geplanten Trauung möglich. Ihr müsst nicht zwangsweise beim Standesamt eurer Heimatgemeinde heiraten, ihr könnt auch auf dem Land oder in besonderen Hochzeitslocations die Trauung durchführen. Schlösser und Burgen, die als Hochzeitslocations angeboten werden, verfügen häufig über eigene Trauzimmer, die von den örtlichen Standesbeamten genutzt werden. Ihr könnt euch dazu beim zuständigen Standesamt erkundigen und den Termin für die geplante standesamtliche Trauung vereinbaren.
Welcher Familienname soll gewählt werden?
Traditionell nimmt bei der Trauung die Frau den Namen des Mannes an. Gesetzlich ist dies auch heute noch möglich, muss aber nicht. Ihr könnt zwischen einigen Alternativen wählen:
Familienname des Mannes
Familienname der Frau
jeder behält seinen Geburtsnamen
Doppelname, beide Namen mit Bindestrich verbunden (sind die Geburtsnamen beider Partner identisch, ist ein Doppelname nicht möglich)
Die Entscheidung für den zukünftigen gemeinsamen Ehenamen ist nicht immer einfach. Oftmals mischen sich in diese Entscheidung auch die Eltern ein und verlangen, dass der eigene Familienname weiter getragen wird. Unabhängig von den äußeren Einflüssen liegt die Entscheidung für den zukünftigen Familiennamen aber einzig und allein bei euch. Ihr habt ausreichend viel Zeit über den gemeinsamen Namen nachzudenken. Bis zur Trauung solltet ihr euch allerdings entschieden haben. Könnt ihr euch nicht einigen, hilft manchmal nur das Los.
Wer soll zur standesamtlichen Trauung eingeladen werden?
Grundsätzlich hängt die Entscheidung, welche Gäste zu eurer Trauung erscheinen natürlich ganz bei euch. Üblicherweise wird bei der standesamtlichen Hochzeit in etwas kleinerem Rahmen gefeiert, wenn anschließend noch eine kirchliche Trauung folgt. Eltern, Großeltern, nahe Verwandte und enge Freunde können eine Bereicherung bei der Trauung sein, aber zu viele Gäste schaffen auch Unruhe. Es kommt noch darauf an, ob ihr euch für eine spezielle Hochzeitslocation entschieden habt und die standesamtliche Trauung im Trauzimmer der Hochzeitslocation stattfindet. Sollte die kirchliche Trauung nur einige Stunden später gefeiert werden, sind die meisten Gäste schon vor Ort. Schaut euch daher vorher die Größe des Trauzimmers an und entscheidet, wer von euren Gästen bei der standesamtlichen Trauung anwesend sein soll, damit niemand etwas verpasst, wenn die kirchliche Trauung zeitnah folgt. Wird nur eine standesamtliche Trauung gewählt, sollten auch alle wichtigen Verwandten, Freunde und Bekannten, eingeladen werden. Es gibt keine Richtlinien, an die ihr euch halten müsst. Feiert einfach mit all den Personen, die euch wichtig sind - egal ob in großem oder kleinem Rahmen. Es gibt auch viele Paare, die eine kleine, romantische Hochzeit einer großen Feier vorziehen.
Der Ablauf einer standesamtlichen Trauung
Eine standesamtliche Trauung dauert in der Regel 20 - 30 Minuten. Obwohl sich die Standesbeamten zumeist sehr viel Mühe geben, eine feierliche Stimmung zu ermöglichen, müssen auch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Bei einem persönlichen Gespräch mit eurem Standesbeamten könnt ihr eure Wünsche zum Ablauf der Trauung besprechen, damit eure Trauung individuell und persönlich wird.
Der Ablauf einer standesamtlichen Trauung sieht in der Regel wie folgt aus:
Allgemeine Begrüßung, mit Feststellung der Personalien (Brautpaar und evtl. Trauzeugen)
Ansprache vom Standesbeamten an das Paar und die Gäste
Aufklärung (Ehekonsenserklärung), was die Ehe für die Verlobten bedeutet, und dass die Trauung nun vollzogen ist
die Ringe werden ausgetauscht
der Brautkuss erfolgt
die Trauung wird im Ehebuch eingetragen und unterschreiben (von den Eheleuten, dem Standesbeamten und evtl. von den Trauzeugen)
Die Eheschließung wird bereits mit dem neuen Namen unterschrieben.
Die Kosten einer standesamtlichen Trauung
Die Kosten für die standesamtliche Trauung an sich liegen in einem überschaubarem Rahmen. Es fallen jedoch zusätzliche Kosten an, da z. B. beglaubtige Urkunden angefertigt werden müssen. Hinzu kommt, dass ihr ein Familienstammbuch kaufen müsst. Die Kosten für das Stammbuch schwanken, je nach persönlichen Geschmack und wie luxuriös das Buch sein soll. Heiratet ihr an Wochenenden oder Feiertagen in besonderen Standesämtern bzw. speziellen Außenstellen, können zusätzliche Kosten entstehen, deren Höhe ihr bei der Anmeldung zur Trauung erfahrt.
In der Regel könnt ihr bei einer standesamtlichen Trauung mit diesen ungefähren Kosten rechnen:
Familienstammbuch 15 € - 50 €
Prüfung der Ehefähigkeit (für Deutsche), 33 €, 55 € für Ausländer
soll ein Doppelname geführt werden, 17 €
beglaubigte Abschriften, Geburts-, Heirats- und Abstammungsurkunden aus dem Familienbuch, 8 €